FÜR KATASTER- & INGENIEURVERMESSUNG

VERMESSUNGSKOSTEN

Bei jedem Antrag/Auftrag versuchen wir für unsere Kunden und Kundinnen die optimale Leistung zu gewährleisten. Hierzu gehören natürlich auch die Kosten. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Grundlagen für Kataster- und Ingenieurvermessung erläutern.

DAS KOSTET EINE

katastervermessung

Die Gebühren für Katastervermessungen berechnen sich auf der Grundlage der z.Z. gültigen Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (Vermessungskostenverordnung – VermKostVO M-V), sowie dem Verwaltungskostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG M-V).

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass verbindliche Kostenvoranschläge für Katastervermessungen unmöglich und gesetzlich unzulässig sind. Kostenabschätzungen stellen jedoch eine Möglichkeit dar, einen Überblick über Größenordnungen der Vermessungskosten zu erhalten. Die Gebühr wird sich erst nach Abschluss aller Arbeiten, nach den tatsächlichen Verhältnissen und Aufwendungen exakt berechnen lassen. Die Abschätzung und zu gegebener Zeit die Gebührenberechnung sind jederzeit nachvollziehbar. Die Gebührenordnung liegt bei uns und bei den Kataster- und Vermessungsämtern, sowie online, jederzeit zur Einsichtnahme vor.

Um für Sie eine realistische und den tatsächlichen Verhältnissen sehr nahe kommende Kostenabschätzung für Katastervermessungen durchführen zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

 

  • Art der Vermessung:
    • Grenzfeststellung und Abmarkung vorhandener Grenzpunkte
    • Grenzwiederherstellung und Abmarkung vorhandener Grenzpunkte
    • Grenzfeststellung und Abmarkung von Grenzpunkten zur Flurstücksbildung (Zerlegung)
    • Katasterliche Bauwerkseinmessung
  • Größe des Flurstücks lt. Grundbuch
  • Anzahl und Größe der neu zu bildenden Flurstücke (Skizze)
  • Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte
  • Verkehrswert €/m²
  • Gebäudewert
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Gemeinde
  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück

Nach Übersendung der o.g. Angaben erhalten Sie kurzfristig eine Kostenabschätzung für die von Ihnen beabsichtigte Katastervermessung.

DAS KOSTET EINE

Ingenieurvermessung

Die Honorare für Ingenieurvermessungen berechnen sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Der Teil XIII der HOAI behandelt die Honorare für Vermessungstechnische Leistungen mit folgenden Inhalt:

§ 96 Anwendungsbereich
§ 97 Grundlagen der Honorare bei der Entwurfsmessung
§ 98 Grundlagen der Honorare bei der Bauvermessung
§ 99 Honorartafel für Grundleistungen bei der Vermessung
§100 Sonstige vermessungstechnische Leistungen

Das Honorar berechnet sich in der Regel auf Grundlage der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens.

Für Ihr Bauvorhaben erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles unverbindliches Angebot.