Verkehrswertgutachten
Um Sie vor Fehlentscheidungen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu schützen, erstellen wir für Sie gerne ein professionelles Gutachten über den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Unsere Verkehrswertgutachten dienen hierbei der Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken unter Berücksichtigung der anfallenden Investitionen und Schwachstellen Ihrer Immobilie.
Unser Ansprechpartner & Gutachter
ÖbVI Dipl.-Ing. Matthias Kahle
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Herr Dipl.-Ing. Matthias Kahle ist seit dem Jahr 2000 als Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig. Seine Ausbildung zum Grundstückssachverständigen sowie die ständige Weiterbildung sichert Ihnen den neuesten Wissensstand in der Immobilienbewertung und somit eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie.
Was ist die Definition des Verkehrswertes?
Im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 wird der Verkehrswert von Grundstücken definiert: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wesentliche Rechtsgrundlagen zur Grundstückswertermittlung sind
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bodenrichtwerte typischer Orte und Ortsteile in M-V
- Landesgrundstücksmarktbericht 2011
- Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (Bodenrichtwertrichtlinie – BRW-RL)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Wertermittlungsrichtlinie 2006 (WertR 2006)
- Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- Beleihungswertverordnung (BelWertV)
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Normalherstellungskosten (NHK 2010)
- Sachwertrichtlinie
- Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)
Welches sind häufige Anlässe für eine Grundstückswertermittlung?
- Kauf oder Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung, Schenkung
- Bestimmung des Beleihungswertes Ihrer Immobilie für Finanzierungszwecke
- Bestimmung des Versicherungswertes
- Bestimmung des Wertes von Rechten an Grundstücken
- Wertermittlung in Sanierungs-, Entwicklungs-, Umlegungs- und Grenzregelungsverfahren
- Bestimmung des Wertes bei Zwangsversteigerungen
- Bestimmung des Mietwertes
Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
Zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien nutzen wir drei Bewertungsverfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten ab.
Die Wertermittlungsverfahren können sowohl einzeln als auch gemeinsam angewendet werden.
01
Vergleichswert-verfahren
vergleichbare Objekte oder Grundstücke
02
Ertragswert-verfahren
Mieten, Bewirtschaftungs-kosten, Vertrags-verhältnisse, Bodenwerte
03
Sachwertver-fahren
Herstellungskosten, Wertminderungen, Bodenwerte