Liegenschaftsvermessungen durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden für das gesamte Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe und wesentliche topographische Merkmale sowie die Daten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten.

Im Liegenschaftskataster werden für das gesamte Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe und wesentliche topographische Merkmale sowie die Daten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten.

UNSERE AUFGABE

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir entsprechend § 5 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen M-V (GeoVermG M-V) berechtigt, Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Hierzu zählen sowohl Vermessungen an Grundstücken als auch die Einmessung Ihres Gebäudes.

Gebühren

Die Gebühren für Liegenschaftsvermessungen richten sich in Mecklenburg-Vorpommern nach der Vermessungs- und Kostenverordnung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, z.B. der Anzahl der Grenzpunkte oder der Höhe des Bodenwertes.

Gerne erstellen wir Ihnen Ihr persönliches Angebot

Liegenschaftsvermessungen

Folgende Aufgaben führen wir gerne für Sie durch:

Zerlegungs-vermessung von Flurstücken

Bei einer Zerlegung wird ihr Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke aufgeteilt, wobei die neue Grenze in der Örtlichkeit vermessen und abgemarkt wird.

Zerlegungsmessung durch Sonderung

Eine Sonderform der Zerlegung ist die Sonderung, bei der das beantragte Flurstück ohne örtliche Vermessung in selbstständige Flurstücke zerlegt wird. Hierfür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

 Feststellung von Flurstücksgrenzen

Bei der Grenzfeststellung werden Grenzpunkte erstmalig rechtssicher festgelegt. Die Feststellung wird insbesondere bei der Erteilung von Baugenehmigungen und der Einfriedung von Grundstücken benötigt.

Abmarkung von Grenzpunkten

Sind Ihre Grenzen bereits festgestellt und Sie können Ihren Grenzstein nicht mehr finden? Dann stellen wir Ihren Grenzpunkt gerne wieder her und setzen Ihnen eine neue Grenzmarke.

Gebäudeeinmessung

Alle Gebäude, die neu errichtet oder in ihrem Grundriss verändert wurden, müssen in Mecklenburg-Vorpommern eingemessen werden. Gerne führen wir die Einmessung für Sie durch und beraten Sie zum richtigen Zeitpunkt und den anfallenden Gebühren

Beurkundung von Tatbständen an Grund und Boden

Im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Bebauung Ihres Grundstückes erstellen wir Ihnen gerne verschiedene Beglaubigungen, z.B. über festgestellte Grenzen oder der Erstellung von Baulasten. 

Lageplan zum Bauantrag gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung 

Möchten Sie Ihr Bauvorhaben zur Baugenehmigung beim Bauamt einreichen, ist der Lageplan ein zwingend notwendiges Dokument. Je nach Bauvorhaben kann ein Lageplan nach § 7 BauVorlVO notwendig sein. Hierbei wird durch uns ein Lageplan auf der Grundlage unserer Vermessung in Verbindung mit dem Liegenschaftskataster angefertigt, der alle öffentlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.